Sitze nach Ländern und Parteien
Stimmen nach Wahlkreisen
Einleitung
Mit diesem Programm soll eine faktenbasierte Diskussion der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Wahl des Deutschen Bundestages unterstützt werden. Es enthält alle Bundestagswahl-Ergebnisse seit 1994 auf Wahlkreisebene.
Durch die Integration der gängigen Sitzverteilungssysteme und der verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeit zur freie Eingabe der gesetzlich definierten Parameter können die tatsächlichen und theoretisch möglichen Sitzverteilungen nach den verschiedenen Rahmenbedingungen analysiert und gegenübergestellt werden.
Programmfunktionalität:
- Freie Anordnung der Fraktionen im Parlament durch Drag-n-Drop
- Alle Einzelergebnisse pro Wahlkreis in gruppierbarer Tabelle inkl. Wahlkreisgewinner (Erststimmen)
- Zwischenberechnungsergebnisse: Anzahl Direkt-, Listen-, Überhang- und Ausgleichsmandate pro Land und pro Partei
- Sitzzuteilungsverfahren: D'Hondt (Jefferson), Hare-Niemeyer (Hamilton) und Sainte-Lague (Webster)
- Gesetzliche Rahmenbedingungen bis 2009 und ab 2013 sowie Grabenwahlsystem
- Absenkung der 5%-Hürde bis auf 0.5% möglich
- Die Anzahl der Direktmandate für den Fraktionseinzug nach Zweitstimmenanteil ist beliebig wählbar (aktuell 3)
- Es kann eine Mindestprozentzahl der Erststimmen definiert werden, die ein Wahlkreissieger benötigt, um ein Direktmandat zu erlangen (aktuell: 0% – jeder WK-Sieger zieht als Direktkandidat ein)
- Die Erststimmen mehrerer Parteien können kumuliert werden, um Zersplitterungseffekte der Parteienbindung analysieren zu können
- Die Zweitstimmenanteile können manuell geändert werden, um mögliche Sitzverteilungen basierend auf Umfragewerten zu berechnen
Anforderungen an ein Wahlsystem:
- Nachvollziehbare Abbildung des Wählerwillens
- Zusammensetzung des Parlaments entspricht dem Anteil der Zweitstimmen (Verhältniswahl)
- Direkt gewählte Abgeordnete haben einen garantierten Sitz im Parlament
- Die Verzerrungen der Länder-Sitzkontingente sind so klein wie möglich, die föderalen Strukturen spiegeln sich wider
- Die Parlamentsgröße ist steuerbar und erlaubt effizientes Arbeiten
Politische Thesen als Motivation für dieses Programm:
- Teilweise werden Wahlkreise mit weniger als 25% der gültigen Stimmen "gewonnen", d.h. über 3/4 der Wähler haben gegen den Sieger gestimmt
- Keine Gleichbehandlung aller Wahlkreise – Wahlkreisabgeordnete, die als Minister oder Staatssekretär in die Exekutive wechseln, haben andere Möglichkeiten, sich für ihren Wahlkreis einzusetzen.
- De facto hat der Wähler zur Zeit nur eine Stimme: Durch die Ausgleichsmandate bewirkt die Erststimme nur, dass ein lokaler Kandidat einer Parteienliste vorgezogen wird, obwohl er i.a. durch diese Liste abgesichert ist. Im WK tritt daher der Kandidat von Partei A nicht gegen den Kandidaten von Partei B an, sondern gegen die Listenkandidaten von Partei A (bei unabhängiger Setzung der Zweitstimme).
- Der föderale Gedanke wird bereits durch den Bundesrat abgedeckt
- Das aktuelle Wahlsystem ist nicht transparent für den Bürger – die Stimmenzuteilung ist schwer verständlich und sehr kompliziert (sonst wäre dieses Programm nicht notwendig!)
Erläuterungen zu den auswählbaren Verfahren
Übergreifend für alle Verfahren:
Zunächst wird für jeden Wahlkreis der jeweilige Wahlkreisgewinner und die daraus resultierenden Ansprüche der (Landes-)Parteien auf Direktmandate bestimmt.
Sitzverteilung mit Zweitstimmendeckung (ab 2025):
- Berechnung der bundesweiten Sitzkontigente pro Partei nach Zweitstimmenanteil.
- Verteilung des Bundesanteils auf die Landeslisten.
- Kappung der Direktmandate: Stehen einer Partei weniger Landessitze zu als sie Direktmandate gewonnen hat, werden die Direktmandate mit den niedrigsten Prozentwerten nicht berücksichtigt.
Sitzverteilung mit Ausgleichsmandaten (2013-2021):
- Verteilung der Sitze auf die Länder via gewähltem Zuteilungsverfahren
- Verteilung der Parteien auf diese Landessitze via gewähltem Zuteilungsverfahren
- Bestimmung der Überhangmandate durch Vergleich der Listenmandate mit den Direktmandaten (Ausnahme: Parteien, die an der 5%-Hürde gescheitert sind und weniger als 3 Direktmandate haben)
- Die Ausgleichsmandate werden länderübergreifend generiert und anschließend mittels Sainte-Lague auf die Parteien verrechnet.
- Nun wird für jede Partei separat das neue Sitzkontingent auf die Landeslisten verteilt – die Anzahl errungener Direktmandate pro Land darf dabei nicht unterschritten werden. Diese Verteilung erfolgt unabhängig vom gewählten Sitzzuteilungs-Verfahren mittels Sainte-Lague.
Sitzverteilung mit Überhangmandaten ohne Ausgleich (bis 2009):
- Berechnung der bundesweiten Sitzkontigente pro Partei nach Zweitstimmenanteil.
- Verteilung des Bundesanteils auf die Landeslisten.
- Überhangmandate entstehen, wenn eine Landespartei mehr direkt gewählte Sitze stellt als ihr über ihren Bundesanteil zusteht.
Grabenwahlsystem:
- Verrechnung der nicht über Direktmandate zugeteilten Sitze auf die Parteien gemäß ihres bundesweiten Zweitstimmenanteils.
Technische Hinweise
Technische Informationen:
- Die Ergebnisse 1994 bis 2025 wurden mit den offiziellen Ergebnissen abgeglichen und ergaben keine Abweichungen. Dennoch wird keine Garantie für Funktionsfähigkeit und Korrektheit übernommen.
- Für die Berechnung der Ausgleichsmandate wird ein Sitzzuteilungs-Verfahren benötigt, das eine Mindestsitzzahl garantiert. Dies ist aktuell nur für Sainte-Lague implementiert – wird global ein anderes Verfahren gewählt, so wird dieser Schritt in der Gesamtberechnung dennoch mittels Sainte-Lague durchgeführt.
- Das Grabenwahlsystem unterstützt aktuell keine Landeslisten, es geht daher von einer Bundesliste pro Partei aus.
- Bei der Simulation der kumulierten Erstwahlstimmen werden die "gespendeten" Stimmen lediglich bei der Berechnung des Wahlkreisgewinners der Empfängerpartei zugeordnet – auf die Zahlen in den Tabellen hat die Simulation keinen Einfluss.
- Bei der Simulation eines alternativen Wahlergebnisses wird für jede Partei der Quotient aus dem simulierten und dem tatsächlichen Zweitstimmen-Ergebnis auf Bundesebene gebildet. Mit dieser Zahl werden die Anzahlen der Wählerstimmen für diese Partei multipliziert, sowohl Erst- als auch Zweitstimme.
- Wird eine Mindestanzahl an Erststimmen für den Gewinn eines Direktmandats gefordert, so stellen Wahlkreise keinen Direktkandidaten, wenn der Wahlkreisgewinner diese Zahl nicht erreicht hat. Somit kann die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten die Zahl der Wahlkreise unterschreiten.
Quellen:
- Wahlergebnisse: Bundeswahlleiter, bundeswahlleiter.de, zuletzt abgerufen am 14.03.2025
- Sitzverteilungensverfahren: Eigene Implementierung, D'Hondt basierend auf einer Implementierung in php von Eugene Leonovich
- Länderkontigente: Bundeswahlleiter (2013-2021, ansonsten Berechnung über gültige Zweitstimmen)
- Umfrageergebnisse: wahlrecht.de, dynamischer Abruf bei jedem Programmstart
- Verwendete Drittsoftware: jquery 2.1.3, d3.js 4.1.1, bootstrap 3.3.6, PapaParse 4.3.2 (alle MIT-Lizenz)